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Buchungsanfrage

    SAALMIETE-Gebührenordnung

    Wissenswertes rund um die Saalmiete

    Der Postsaal und die dazugehörigen Räumlichkeiten stehen Ihnen für Ihre Veranstaltung zur Verfügung. Bei Fragen rund um die Anmietung stehen Ihnen die Mitarbeiter der Kur- und Gästeinformation Bad Grönenbach mit Rat und Tat zur Seite. Nachfolgend finden Sie eine Auflistung der Saalmiete. Alle Preise gelten für die einfache Saalmiete. Catering/Bewirtung ist nicht im Preis inbegriffen.


    Grundgebühr

    Die Grundgebühr gilt grundsätzlich für den Tag der Inanspruchnahme. Die Rückgabe im ordnungsgemäßen Zustand erfolgt am darauffolgenden Tag bis 12 Uhr. Folgende Ausnahmen gelten: Dekorations- und Vorbereitungstätigkeiten sind im Benutzungsentgelt inbegriffen. Werden die Übergabezeiträume überschritten, wird ein Benutzungsentgelt fällig. Ausnahmen im Einzelfall entscheidet die GEB GmbH.

    • Saal: 200,00 € (für örtliche Vereine 100,00 €)
    • Cateringbereich (Küche): 50,00 € (für örtliche Vereine 25,00 €)

    Umsatzpacht

    • Bei Veranstaltungen eines privaten Mieters und Gewerbetreibenden: 10 %
    • Bei Veranstaltungen von Vereinen, die außerhalb des Vereinszweckes geführt werden (z.B. Geburtstage, Hochzeiten von Vereinsmitgliedern): 10 %
    • Bei Veranstaltungen örtlicher Vereine: 5 %

    Als Nettoumsatz gilt der um die gesetzliche Mehrwertsteuer gekürzte Bruttoumsatz. Zum Umsatz zählen sämtliche Einnahmen aus dem Verkauf von Speisen und alkoholischen wie antialkoholischen Getränken (auch der Getränke, die über die GEB GmbH bezogen werden). Eintrittsgelder, Erlöse aus dem Verkauf beweglicher und unbeweglicher Sachen, Erlöse aus sonstigen Lieferungen und Leistungen.

    Bei Veranstaltungen, bei denen durch Eigenbetrieb bzw. der Art der Veranstaltung kein Umsatz abgerechnet wird bzw. abgerechnet werden kann, wird als Umsatz eine Pauschale in Ansatz gebracht. Diese Pauschale beträgt als fiktive Umsatzpacht pro teilnehmende Person 4 €, bei Vereinen 2 €.


    Sonstige Zuschläge

    • Für die Reinigung werden je nach Aufwand 21,50 €/ Stunde in Rechnung gestellt.           
    • Strom-, Wasser- und Abwasserverbrauch: die Kosten für Strom, Wasser und Abwasser werden entsprechend dem gemessenen Verbrauch berechnet. Der Verbrauch wird von der Schlüsselübergabe bis zur Schlüsselrücknahme gemessen. Die Ablesung der Stände erfolgt durch den Hausmeister. Diese sind verbindlich. Für diese Bewirtschaftungskosten wird eine Mindestpauschale in Höhe von 10,- € erhoben.

    Ausfall von Veranstaltungen

    Wird vom Veranstalter eine ihm von der GEB GmbH verbindlich zugesagte Veranstaltung abgesagt, werden bis 8 Wochen vor der Veranstaltung 50 % der jeweiligen Grundgebühr erhoben. Danach wird die Grundgebühr in voller Höhe berechnet.


    Getränkebezug

    Die GEB GmbH schließt für den Bewirtschaftungsbetrieb im Postsaal einen Getränkelieferungsvertrag. Sämtliche Getränke, ausgenommen Spirituosen und Wein, hat der jeweilige Veranstalter gegen Rechnungsstellung von der GEB GmbH zu beziehen. Der Lebensmitteleinkauf obliegt dem jeweiligen Veranstalter.


    Kaution und Vertragsstrafe

    Für alle Veranstaltungen ist eine Kaution in Höhe von 500,- € zu hinterlegen. In Bezug auf § 12 Satz 2 der Benutzungsordnung kann die GEB GmbH im Einzelfall eine Vertragsstrafe bei Zuwiderhandlungen von bis zu 250,- € einfordern. Diese ist in der abzuschließenden Vereinbarung mit dem Veranstalter zu fixieren