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Buchungsanfrage

    SAALMIETE

    Wissenswertes rund um die Saalmiete

    Der Postsaal und die dazugehörigen Räumlichkeiten stehen Ihnen für Ihre Veranstaltung zur Verfügung. Bei Fragen rund um die Anmietung stehen Ihnen die Mitarbeiter der Kur- und Gästeinformation Bad Grönenbach mit Rat und Tat zur Seite. Nachfolgend finden Sie eine Auflistung der Saalmiete. Alle Preise gelten für die einfache Saalmiete. Catering/Bewirtung ist nicht im Preis inbegriffen.


    Grundgebühr

    Die Grundgebühr gilt grundsätzlich für den Tag der Inanspruchnahme. Die Rückgabe im ordnungsgemäßen Zustand erfolgt am darauffolgenden Tag bis 12 Uhr. Folgende Ausnahmen gelten: Dekorations- und Vorbereitungstätigkeiten sind im Benutzungsentgelt inbegriffen. Werden die Übergabezeiträume überschritten, wird ein Benutzungsentgelt fällig. Ausnahmen im Einzelfall entscheidet die Gemeinde Bad Grönenbach.

    Mieter

    Grundmiete

    Küchebenutzung   

    Umsatzpacht

    Reinigung /Std.

    Anzahlung

    Örtliche Vereine100,00 €50,00 €5 %23,00 €0,00 €
    Bad Grönenbacher Bürger und Betriebe300,00 €50,00 €12 %23,00 €1.000 €
    Private Mieter und Betriebe außerhalb von Bad Grönenbach400,00 €75,00 €14 %23,00 €1.000 €

    Umsatzpacht

    Als Nettoumsatz gilt der um die gesetzliche Mehrwertsteuer gekürzte Bruttoumsatz. Zum Umsatz zählen sämtliche Einnahmen aus dem Verkauf von Speisen und alkoholischen wie antialkoholischen Getränken (auch der Getränke, die über die Gemeinde Bad Grönenbach bezogen werden). Eintrittsgelder, Erlöse aus dem Verkauf beweglicher und unbeweglicher Sachen, Erlöse aus sonstigen Lieferungen und Leistungen.


    Ausfall von Veranstaltungen

    Wird vom Veranstalter eine ihm von der Gemeinde Bad Grönenbach verbindlich zugesagte Veranstaltung abgesagt, werden bis 8 Wochen vor der Veranstaltung 50 % der jeweiligen Grundgebühr erhoben. Danach wird die Grundgebühr in voller Höhe berechnet.


    Getränkebezug

    Sämtliche Getränke, ausgenommen Spirituosen und Wein, hat der jeweilige Veranstalter gegen Rechnungsstellung von der Gemeinde Bad Grönenbch zu beziehen. Der Lebensmitteleinkauf obliegt dem jeweiligen Veranstalter.